DSGVO-Warnschild-Generator für Videoüberwachung
Erstellen Sie in unter zwei Minuten ein rechtskonformes Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO – mit Piktogramm, Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Kontakt. Druckfertiges PDF in A6, A5 oder A4, optional zweisprachig DE/EN.
Verantwortlicher
Zweck & Rechtsgrundlage
Optional
Kostenlos, ohne Anmeldung. Vorlage nach DSK-Kurzinformation (Erste‑Schicht‑Information gemäß Art. 13 DSGVO). Wir empfehlen zusätzlich eine ausführliche Datenschutzinformation als zweite Schicht.
Was gehört auf ein DSGVO‑konformes Videoüberwachungs‑Schild?
Ein wirksames Warnschild für Videoüberwachung ist mehr als „Achtung Kamera". Es ist die Erste‑Schicht‑Information nach Art. 13 DSGVO – und damit die Pflicht‑Vorstufe, bevor überhaupt ein Bild aufgenommen werden darf. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat 2020 in ihrer Kurzinformation genau festgelegt, welche Angaben ein solches Schild in Deutschland enthalten muss.
| Angabe | Pflicht? | Beispiel |
|---|---|---|
| Piktogramm Videokamera | Pflicht | Gut sichtbar, min. 25 mm hoch |
| Verantwortlicher | Pflicht | Muster GmbH, Musterstr. 12, 80331 München |
| Zweck der Verarbeitung | Pflicht | Schutz vor Einbruch und Vandalismus |
| Rechtsgrundlage | Pflicht | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
| Berechtigtes Interesse | bei lit. f | Schutz von Eigentum & Personen |
| Speicherdauer | Pflicht | 72 Stunden |
| Kontakt | Pflicht | datenschutz@firma.de · +49 89 1234567 |
| Verweis auf 2. Schicht | Pflicht | firma.de/datenschutz/video |
| Datenschutzbeauftragte:r | wenn benannt | Name & Kontakt |
Wo muss das Schild hängen?
- Am GrundstückszugangVor Betreten des überwachten Bereichs – nicht erst an der Kamera.
- In AugenhöheZwischen 1,40 m und 1,80 m, gut lesbar aus 2–3 m Entfernung.
- Beleuchtet oder retroreflektierendAuch nachts erkennbar bei Außenmontage.
- Wetterfest laminiertPDF auf 200–300 g/m² drucken, laminieren oder auf Alu‑Dibond kleben.
Zwei‑Schichten‑Modell: Warum ein Schild allein nicht genügt
Die DSK empfiehlt ein zweistufiges Informationsmodell. Die Erste Schicht (das Schild) muss die wichtigsten Informationen sofort erfassbar machen. Die Zweite Schicht enthält alle weiteren Details nach Art. 13 DSGVO – etwa Empfänger der Daten, Übermittlung in Drittländer, Widerrufsrechte, Datenschutzbeauftragte, konkrete Aufbewahrungsfristen und die zuständige Aufsichtsbehörde. Die zweite Schicht wird als Aushang, Handout oder Web‑Seite bereitgestellt; das Schild verlinkt darauf per URL oder QR‑Code.
Häufige Fragen
Ist ein Hinweisschild bei Videoüberwachung Pflicht?+
Ja. Nach Art. 13 DSGVO müssen betroffene Personen bereits vor Betreten des überwachten Bereichs über die Videoüberwachung informiert werden. Ein sichtbares Warnschild mit Piktogramm, Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Kontakt ist der etablierte Weg (Erste‑Schicht‑Information nach DSK‑Kurzinformation).
Welche Angaben muss das DSGVO-Warnschild enthalten?+
Piktogramm Videokamera, Name und Kontakt des Verantwortlichen, Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage (meist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse), Speicherdauer, Hinweis auf Betroffenenrechte sowie ein Verweis auf die vollständige Datenschutzinformation (2. Schicht).
Wie groß muss das Videoüberwachungs-Schild sein?+
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße. In der Praxis hat sich A5 für Eingangsbereiche und A4 für Firmengelände etabliert. Wichtig: Das Schild muss vor Betreten des Erfassungsbereichs deutlich erkennbar sein – also bereits am Grundstückseingang, nicht erst an der Kamera.
Muss das Schild zweisprachig sein?+
In Deutschland ausreichend ist Deutsch. Empfehlenswert – vor allem in Hotels, Gastronomie, Bahnhöfen und internationalen Firmenstandorten – ist eine zweisprachige Ausführung Deutsch/Englisch. Der Generator unterstützt beide Varianten mit einem Klick.
Reicht das Warnschild allein für DSGVO-Konformität?+
Nein. Das Schild ist die Erste Schicht der Informationspflicht (Piktogramm + Kurzinfo). Zusätzlich benötigen Sie eine ausführliche Datenschutzinformation (Zweite Schicht), typischerweise als Aushang, Handout oder Web-Seite, auf die das Schild verweist. Zusätzlich sind ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig.
Darf das Schild handschriftlich sein?+
Rechtlich ja, praktisch nein. Aufsichtsbehörden erwarten ein gut lesbares, dauerhaft haltbares Schild. Ein per PDF gedrucktes, laminiertes Schild – wie es dieser Generator ausgibt – ist der Standard.
Was passiert, wenn das Schild fehlt?+
Fehlende oder unvollständige Beschilderung ist einer der häufigsten Prüfpunkte deutscher Aufsichtsbehörden. Bußgelder reichen von wenigen hundert Euro bei Privatpersonen bis zu mehreren tausend Euro bei gewerblichen Verstößen. Zusätzlich sind Videoaufnahmen ohne wirksame Information rechtswidrig und dürfen z. B. vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden.
Sie planen eine neue Videoüberwachung?
Wir unterstützen bei Konzept, DSGVO‑Dokumentation (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, DSFA, Betriebsvereinbarung), Beschilderung und schlüsselfertiger Installation – deutschlandweit für Gewerbe, Industrie und Wohnobjekte.
