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    DSGVO-Warnschild-Generator für Videoüberwachung

    Erstellen Sie in unter zwei Minuten ein rechtskonformes Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO – mit Piktogramm, Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Kontakt. Druckfertiges PDF in A6, A5 oder A4, optional zweisprachig DE/EN.

    Verantwortlicher

    Zweck & Rechtsgrundlage

    Optional

    Kostenlos, ohne Anmeldung. Vorlage nach DSK-Kurzinformation (Erste‑Schicht‑Information gemäß Art. 13 DSGVO). Wir empfehlen zusätzlich eine ausführliche Datenschutzinformation als zweite Schicht.

    Live-Vorschau (148 × 210 mm)
    DIESES OBJEKTWIRD VIDEOÜBERWACHTVERANTWORTLICHERZWECK DER VERARBEITUNGWahrnehmung des Hausrechts§RECHTSGRUNDLAGEArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Schutz von Personen, Eigentum und Betriebsvermögen)SPEICHERDAUERDie Aufzeichnungen werden max. 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht.KONTAKT

    Was gehört auf ein DSGVO‑konformes Videoüberwachungs‑Schild?

    Ein wirksames Warnschild für Videoüberwachung ist mehr als „Achtung Kamera". Es ist die Erste‑Schicht‑Information nach Art. 13 DSGVO – und damit die Pflicht‑Vorstufe, bevor überhaupt ein Bild aufgenommen werden darf. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat 2020 in ihrer Kurzinformation genau festgelegt, welche Angaben ein solches Schild in Deutschland enthalten muss.

    AngabePflicht?Beispiel
    Piktogramm VideokameraPflichtGut sichtbar, min. 25 mm hoch
    VerantwortlicherPflichtMuster GmbH, Musterstr. 12, 80331 München
    Zweck der VerarbeitungPflichtSchutz vor Einbruch und Vandalismus
    RechtsgrundlagePflichtArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
    Berechtigtes Interessebei lit. fSchutz von Eigentum & Personen
    SpeicherdauerPflicht72 Stunden
    KontaktPflichtdatenschutz@firma.de · +49 89 1234567
    Verweis auf 2. SchichtPflichtfirma.de/datenschutz/video
    Datenschutzbeauftragte:rwenn benanntName & Kontakt

    Wo muss das Schild hängen?

    • Am Grundstückszugang
      Vor Betreten des überwachten Bereichs – nicht erst an der Kamera.
    • In Augenhöhe
      Zwischen 1,40 m und 1,80 m, gut lesbar aus 2–3 m Entfernung.
    • Beleuchtet oder retroreflektierend
      Auch nachts erkennbar bei Außenmontage.
    • Wetterfest laminiert
      PDF auf 200–300 g/m² drucken, laminieren oder auf Alu‑Dibond kleben.

    Zwei‑Schichten‑Modell: Warum ein Schild allein nicht genügt

    Die DSK empfiehlt ein zweistufiges Informationsmodell. Die Erste Schicht (das Schild) muss die wichtigsten Informationen sofort erfassbar machen. Die Zweite Schicht enthält alle weiteren Details nach Art. 13 DSGVO – etwa Empfänger der Daten, Übermittlung in Drittländer, Widerrufsrechte, Datenschutzbeauftragte, konkrete Aufbewahrungsfristen und die zuständige Aufsichtsbehörde. Die zweite Schicht wird als Aushang, Handout oder Web‑Seite bereitgestellt; das Schild verlinkt darauf per URL oder QR‑Code.

    Häufige Fragen

    Ist ein Hinweisschild bei Videoüberwachung Pflicht?

    Ja. Nach Art. 13 DSGVO müssen betroffene Personen bereits vor Betreten des überwachten Bereichs über die Videoüberwachung informiert werden. Ein sichtbares Warnschild mit Piktogramm, Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Kontakt ist der etablierte Weg (Erste‑Schicht‑Information nach DSK‑Kurzinformation).

    Welche Angaben muss das DSGVO-Warnschild enthalten?

    Piktogramm Videokamera, Name und Kontakt des Verantwortlichen, Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage (meist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse), Speicherdauer, Hinweis auf Betroffenenrechte sowie ein Verweis auf die vollständige Datenschutzinformation (2. Schicht).

    Wie groß muss das Videoüberwachungs-Schild sein?

    Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße. In der Praxis hat sich A5 für Eingangsbereiche und A4 für Firmengelände etabliert. Wichtig: Das Schild muss vor Betreten des Erfassungsbereichs deutlich erkennbar sein – also bereits am Grundstückseingang, nicht erst an der Kamera.

    Muss das Schild zweisprachig sein?

    In Deutschland ausreichend ist Deutsch. Empfehlenswert – vor allem in Hotels, Gastronomie, Bahnhöfen und internationalen Firmenstandorten – ist eine zweisprachige Ausführung Deutsch/Englisch. Der Generator unterstützt beide Varianten mit einem Klick.

    Reicht das Warnschild allein für DSGVO-Konformität?

    Nein. Das Schild ist die Erste Schicht der Informationspflicht (Piktogramm + Kurzinfo). Zusätzlich benötigen Sie eine ausführliche Datenschutzinformation (Zweite Schicht), typischerweise als Aushang, Handout oder Web-Seite, auf die das Schild verweist. Zusätzlich sind ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig.

    Darf das Schild handschriftlich sein?

    Rechtlich ja, praktisch nein. Aufsichtsbehörden erwarten ein gut lesbares, dauerhaft haltbares Schild. Ein per PDF gedrucktes, laminiertes Schild – wie es dieser Generator ausgibt – ist der Standard.

    Was passiert, wenn das Schild fehlt?

    Fehlende oder unvollständige Beschilderung ist einer der häufigsten Prüfpunkte deutscher Aufsichtsbehörden. Bußgelder reichen von wenigen hundert Euro bei Privatpersonen bis zu mehreren tausend Euro bei gewerblichen Verstößen. Zusätzlich sind Videoaufnahmen ohne wirksame Information rechtswidrig und dürfen z. B. vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden.

    Sie planen eine neue Videoüberwachung?

    Wir unterstützen bei Konzept, DSGVO‑Dokumentation (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, DSFA, Betriebsvereinbarung), Beschilderung und schlüsselfertiger Installation – deutschlandweit für Gewerbe, Industrie und Wohnobjekte.